Sicherheitsbeauftragter

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach §22 SGB VII.
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sind nach § 22 SGB VII verpflichtet, einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Diese Person unterstützt den Unternehmer beim Arbeitsschutz, beobachtet vor Ort die Sicherheit, weist auf Mängel hin und sensibilisiert Kollegen für sicheres Verhalten – ohne dabei selbst Anordnungen erlassen oder Verantwortung für den Arbeitsschutz tragen zu müssen.
Mehr über den KursDas bekommen Sie
- 18 LektionenSchriftliche Lektionen im Browser
- Abschlussprüfung18 Fragen · bestanden ab 70 % · 3 Versuche
- SecWeit-ZertifikatAls PDF, mit QR-Code und Prüfcode zur Echtheitsprüfung
- Im eigenen TempoBuchung per Anfrage – nach der Freischaltung lernen Sie, wann es passt
22
Teilnehmer
27%
Abschlussquote
6
Zertifikate ausgestellt
Grundlagen für Sicherheitsbeauftragte
Unser Online-Lehrgang behandelt in 8 Stunden Aufgaben und Rechte des Sicherheitsbeauftragten, die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften, Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen zur Risikominderung, Kommunikation mit den Beschäftigten, Prävention und Notfallplanung sowie Dokumentation.
Die Ausbildung durch Ihren Unfallversicherungsträger ersetzt der Lehrgang nicht; er eignet sich zur Vorbereitung und zum Nachlesen. Wer in einem Bewachungsbetrieb tätig ist, findet bei SecWeit außerdem einen eigenen Kurs zur DGUV Vorschrift 23.
Diese Themen lernen Sie
Für wen ist dieser Kurs?
- Mitarbeiter, die zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen und sich vorbereiten möchten
- Bereits bestellte Sicherheitsbeauftragte, die Grundlagen nachlesen möchten
- Führungskräfte mit Arbeitsschutz-Verantwortung
- Ausbilder und Werkschutzverantwortliche
Voraussetzungen
- Anstellung bei einem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten (typischer Hintergrund)
Prüfung & Zertifikat
18 Multiple-Choice-Fragen zu den rechtlichen Grundlagen und der praktischen Aufgabenwahrnehmung. Bei 70 % bestanden erhalten Sie das digitale SecWeit-Zertifikat mit QR-Code zur Echtheitsprüfung.
Häufige Fragen zu diesem Kurs
Nein. Sicherheitsbeauftragte bestellt der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats (§ 22 SGB VII); die Bestellung sollte dokumentiert werden. Der Kurs vermittelt Grundlagen, ersetzt aber nicht die Ausbildung durch den Unfallversicherungsträger.
Aktuell nur per Anfrage buchbar
Die Online-Zahlung ist noch nicht freigeschaltet. Senden Sie uns Ihre Buchungsanfrage – wir melden uns mit den nächsten Schritten und schalten den Kurs für Sie frei.