Das Team von secweit begrüßt sie auf den Seiten: Ausbildung zum Evakuierungshelfer
Im § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Evakuierungshelfer verankert. Er gehört zum betrieblichen Brandschutz und soll den Brandschutzhelfer im Bedarfsfall unterstützen.
Weitere gesetzliche Grundlagen:
- ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- DGUV Vorschrift 1, „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182))
- § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Dazu gehören insbesondere folgende Themen:
- Alarmierungseinrichtungen
- Alarmierungssignale
- Fluchtwege siehe § 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Sicherheitseinrichtungen
In den Lernfeldern vermitteln wir ihnen das theoretische Wissen, das mit den betrieblichen Kenntnissen kombiniert wird.
Außerdem gibt es praktische Sicherheitshinweise, die leicht umzusetzen sind.
Die Texte sind absichtlich kurzgehalten. Wir möchten das Wesentliche vermitteln.
Wir wünschen ihnen viel Erfolg!
Team von Secweit