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Branchenews15. Januar 20266 Min. Lesezeit

Brandschutz im Sicherheitsdienst: Pflichten, Fristen und Prüfpunkte

SW

SecWeit Redaktion

Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV: Andreas Bender

Sicherheitskraft prüft auf dem Nachtrundgang mit Taschenlampe und Checkliste einen Feuerlöscher

Warum Brandschutz zum Sicherheitsdienst gehört

Wer ein Objekt bewacht, ist im Brandfall meist als Erster vor Ort – und in der Brandschutzordnung des Auftraggebers oft namentlich mit Aufgaben bedacht. Dieser Überblick fasst zusammen, welche Pflichten dauerhaft gelten und welche Punkte Sicherheitsdienstleister an ihren Objekten regelmäßig prüfen sollten.

Wichtig vorweg: Brandschutzrecht ist überwiegend Landesrecht und ändert sich laufend. Maßgeblich ist immer die aktuell eingeführte Fassung in Ihrem Bundesland – die Fundstellen nennt die jeweilige oberste Bauaufsichtsbehörde.

Brandschutzhelfer: Quote und Ausbildung nach ASR A2.2

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Für Betriebe sind vor allem zwei Punkte relevant:

Mindestquote

Als Richtwert gilt, dass etwa 5 % der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein sollen. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen ortsfremden Personen oder Beschäftigten mit eingeschränkter Mobilität kann eine höhere Quote erforderlich sein – das ergibt die Gefährdungsbeurteilung.

Ausbildung mit praktischem Teil

Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der praktische Teil beinhaltet die Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen; ein reiner Online-Kurs deckt ihn nicht ab. Eine Auffrischung wird in der Regel im Abstand von drei bis fünf Jahren empfohlen.

Themen, die in der Praxis oft fehlen

  • Brandverhalten moderner Bau- und Einrichtungsmaterialien
  • Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus und deren Ladeplätzen
  • Evakuierung von Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • Bedienung digitaler Brandmeldeanlagen und Vermeidung von Fehlalarmen

Industriebau: die Muster-Industriebaurichtlinie

Die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) regelt die Brandschutzanforderungen an Industriebauten. Sie ist eine Musterregelung der Bauministerkonferenz und gilt erst durch die Einführung im jeweiligen Bundesland. Für Werkschutzkräfte heißt das praktisch: Verlassen Sie sich nicht auf die Musterfassung, sondern auf die in Ihrem Bundesland eingeführte Fassung und auf das Brandschutzkonzept des konkreten Objekts.

Sinnvoll ist, bei jedem Objekt zu klären: Wo liegen Brandabschnittsgrenzen, wo sind Rauchabzüge und deren Auslösestellen, wo befinden sich Ladeplätze für Elektrofahrzeuge und Flurförderzeuge?

Rauchwarnmelder in Wohngebäuden

Die Rauchwarnmelderpflicht besteht inzwischen in allen Bundesländern; die Übergangsfristen für Bestandsbauten sind ausgelaufen. Für Sicherheitsdienstleister, die Wohnobjekte betreuen, folgt daraus:

  • Fehlende oder erkennbar defekte Melder dem Auftraggeber schriftlich melden – Haftungsfragen lassen sich sonst nicht sauber trennen
  • Wer für Wartung oder Kontrolle zuständig ist, regelt das Landesrecht unterschiedlich (Eigentümer oder Mieter)
  • Für Gewerbebauten gelten stattdessen die Landesbauordnung, die Arbeitsstättenverordnung und das Brandschutzkonzept

EU-Bauproduktenverordnung: was tatsächlich gilt

Die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 ist Anfang 2025 in Kraft getreten, wird aber über lange Übergangsfristen eingeführt; für viele Produktgruppen bleibt zunächst die bisherige Verordnung (EU) Nr. 305/2011 maßgeblich. Praktisch relevant bleibt für den Objektbetrieb vor allem: Sind Feuerlöscher, Brandschutztüren und Anlagen ordnungsgemäß gekennzeichnet und im Wartungsintervall?

Praktische Prüfpunkte für Sicherheitsdienstleister

  • Brandschutzordnung des bewachten Objekts jährlich auf Aktualität prüfen lassen
  • Brandschutzhelfer-Schulungen im Auffrischungsintervall halten – inklusive praktischer Löschübung
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Objektplänen erfassen und im Alarmfall berücksichtigen
  • Feuerlöscher auf Prüfplakette und Zugänglichkeit kontrollieren
  • Evakuierungsübungen dokumentieren – die Dokumentation wird bei Prüfungen verlangt

Fazit

Brandschutz ist ein dynamisches Rechtsgebiet, und die Zuständigkeit liegt bei sechzehn Landesgesetzgebern. Wer die dauerhaften Pflichten kennt und den Rest am konkreten Objekt prüft, ist besser aufgestellt als jemand, der sich auf eine Jahreszahl verlässt. Der Brandschutz-Kurs von SecWeit vermittelt die Grundlagen; die praktische Löschübung für Brandschutzhelfer muss in Präsenz erfolgen.

#Brandschutz#Brandschutzhelfer#ArbStättV#ASR#Werkschutz

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