Was ist die Sachkundeprüfung nach §34a GewO?
Der §34a der Gewerbeordnung (GewO) regelt das Bewachungsgewerbe in Deutschland. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis – und in bestimmten Tätigkeitsbereichen zusätzlich die bestandene Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die Prüfung soll sicherstellen, dass Sicherheitsmitarbeiter über grundlegendes rechtliches, technisches und praktisches Wissen verfügen. Mit der Neufassung der Bewachungsverordnung (BewachV) im Jahr 2019 wurden die Anforderungen zuletzt umfassend überarbeitet.
Wer braucht zwingend die Sachkundeprüfung?
§ 34a Abs. 1a GewO zählt die sachkundepflichtigen Tätigkeiten abschließend auf. Sie ist Pflicht für:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (City-Streifen)
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
- Die Leitung eines Bewachungsunternehmens sowie Personen mit Leitungsfunktion
Für die übrigen Bewachungstätigkeiten (etwa Pfortendienst oder Parkplatzbewachung) genügt die 40-stündige Unterrichtung nach § 34a GewO. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung des Gesetzes – prüfen Sie den Wortlaut im Original, bevor Sie eine Tätigkeit einordnen.
Aufbau der Prüfung: schriftlich und mündlich
Die Sachkundeprüfung gliedert sich in zwei Teile:
Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil besteht aus Multiple-Choice-Fragen zu folgenden Sachgebieten:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – insbesondere Notwehr, Nothilfe, Selbsthilfe
- Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Umgang mit Menschen (Kommunikation, Deeskalation)
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Mündlicher Teil
Im mündlichen Teil werden Situationen aus der Praxis besprochen. Typische Szenarien sind Konfliktgespräche, Notwehrlagen oder der Umgang mit einer hilflosen Person. Bewertet werden Urteilsvermögen, Kommunikationsstärke und die richtige Anwendung der rechtlichen Befugnisse. Wer den schriftlichen Teil nicht besteht, wird zum mündlichen Teil nicht zugelassen.
Anmeldung und Kosten
Die Prüfung wird bei der zuständigen IHK abgelegt – zuständig ist in der Regel die IHK am Wohnsitz der antragstellenden Person. Die Gebühren legt jede IHK in ihrer eigenen Gebührenordnung fest und sie unterscheiden sich deutlich; die aktuelle Höhe steht auf der Website Ihrer IHK. Wer nicht besteht, kann die Prüfung wiederholen – die Gebühr fällt dann erneut an.
Tipp: Viele IHKs veröffentlichen Rahmenstoffplan und Übungsaufgaben. Diese Unterlagen sind die verbindliche Grundlage – nutzen Sie sie als Maßstab für Ihre Vorbereitung.
Optimale Vorbereitung
1. Strukturiert lernen mit einem Kurs
Ein strukturierter Vorbereitungskurs spart Zeit und gibt Ihnen Orientierung im Stoff. Der §34a-Kurs von SecWeit deckt die Sachgebiete des Rahmenstoffplans ab und enthält Wissensfragen zu jeder Lektion.
2. Gesetze im Original lesen
Lesen Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Original: BGB (§§ 227, 228, 229, 859, 904), StGB (§§ 32, 34, 127), BDSG und die BewachV. Das Lesen im Originaltext schärft das Verständnis und verhindert Verwechslungen.
3. Praxissituationen durchsprechen
Für den mündlichen Teil hilft das Rollenspiel: Üben Sie mit einem Partner verschiedene Konfliktsituationen. Achten Sie auf ruhige Sprache, Deeskalationstechniken und die korrekte Anwendung rechtlicher Befugnisse.
Fazit
Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist eine ernst zu nehmende Hürde – die Durchfallquoten sind bei einigen IHKs erheblich. Wer den Rahmenstoffplan systematisch durcharbeitet, die Rechtsgrundlagen im Original kennt und die mündlichen Szenarien geübt hat, geht deutlich besser vorbereitet in den Termin. SecWeit begleitet Sie auf diesem Weg.



